Wichtig für Sie zu wissen:
Die Probezeit beträgt zwei Monate. Die Vertragsparteien sind berechtigt, während der Probezeit das Vertragsverhältnis jederzeit zum Ende des Monats zu kündigen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
Der Ausbildungsvertrag kann unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten von beiden Seiten schriftlich gekündigt werden.
Für die Zeit der gesetzlichen Schulferien und der gesetzlichen Feiertage wird kein Unterricht abgehalten.
Vertrag zum Download : Unterrichtsvertrag.pdf
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